Fragen zum AI Compliance Training
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum EU AI Act
Was ist die KI-Verordnung der EU (EU AI Act)?
Die KI-Verordnung der EU ist eine gesetzliche Regelung, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union reguliert, um ethische und sicherheitstechnische Standards zu etablieren.
Welche Pflichten gelten für Anbieter und Nutzer von KI-Systemen?
Anbieter müssen technische Dokumentationen, Risikoanalysen und Transparenzhinweise bereitstellen. Nutzer sind verpflichtet, Systeme verantwortungsvoll einzusetzen und zu überwachen.
Ab wann tritt die KI-Verordnung der EU in Kraft?
Am 1. August 2024 ist sie in Kraft getreten. Ab 2. Februar 2025 müssen Mitarbeitende über ausreichend KI-Kompetenz verfügen.
Warum sollten Unternehmen eine Unterweisung zur KI-Verordnung durchführen?
Unternehmen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu KI-Themen zu schulen. Die Unterweisung stellt sicher, dass die Mitarbeitenden die gesetzlichen Anforderungen verstehen und in der Praxis danach handeln können. So werden rechtliche Konsequenzen und Strafen vermieden.
Wie kann ein KI-Compliance-Training rechtliche Risiken senken?
Ein gezieltes Training vermittelt Verantwortlichen und Mitarbeitenden die Pflichten nach EU AI Act – und dokumentiert, dass das Unternehmen seine Schulungspflicht erfüllt.
Wie unterscheidet der EU AI Act zwischen Hochrisiko- und Niedrigrisiko-KI?
Hochrisiko-KI betrifft Anwendungen mit Einfluss auf Menschen, etwa im HR-, Finanz- oder Gesundheitsbereich. Niedrigrisiko-KI erfordert meist nur Transparenzpflichten.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?
Verstöße können für Unternehmen hohe Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen.
Welche Hauptziele verfolgt die KI-Verordnung der EU?
Die Verordnung zielt darauf ab, Risiken zu minimieren, Transparenz zu fördern und die Rechte von Bürgerinnen/Bürgern zu schützen. Es geht dabei vor allem um die Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Datenschutz. Außerdem steht der Schutz vor Manipulation durch KI im Fokus – da die KI auch schwerwiegende inhaltliche Fehler machen kann.
Welche Unternehmen sind von der KI-Verordnung betroffen?
Alle Unternehmen, die Künstliche Intelligenz innerhalb der EU entwickeln, bereitstellen oder nutzen, sind betroffen. Der gelegentliche Einsatz eines Chatbots wie ChatGPT im Tagesgeschäft (z. B. zur Unterstützung bei der Textentwicklung) reicht schon aus, damit die Verordnung für das Unternehmen gilt.
Wie kann koviko bei der Einhaltung der KI-Verordnung der EU helfen?
Wir bieten eine umfassende Unterweisung in Form eines eLearnings an, das du ganz einfach in dein Learning Management System (LMS) integrieren kannst.
So ermöglichen wir eine Schulung auf Abruf, praxisnah und verständlich aufbereitet – ohne dass dafür ein ressourcenaufwändiges Präsenz-Training organisiert werden muss.
Wie unterscheiden sich koviko-Unterweisungen von anderen KI-Schulungen?
koviko kombiniert praxisnahe Inhalte, interaktive Lernelemente und rechtssichere Nachweise – speziell entwickelt für Unternehmen in der EU.
Welche Vorteile hat eLearning gegenüber klassischen Schulungen zur KI-Verordnung?
E-Learning ermöglicht flexible Teilnahme, automatische Dokumentation und skalierbare Schulungen – ideal für große oder verteilte Teams.
Welche Vorteile bietet das eLearning „KI-Unterweisung“ von koviko?
Das eLearning ist speziell auf die KI-Verordnung der EU abgestimmt und sorgt dafür, dass Unternehmen die neuen Compliance-Anforderungen effizient und kostengünstig erfüllen.
Wie können unsere Unterweisungen in das bestehende LMS integriert werden?
Unsere Schulungsprogramme sind kompatibel mit den gängigen LMS-Plattformen (z. B. SCORM, AICC, xAPI) und können einfach implementiert werden.
Wie lange dauert eine Teilnahme am compliance eLearning?
Für einen Durchgang brauchen Mitarbeitende ca. 30 Minuten. Dabei werden sie praxisbezogen und interaktiv durch die wichtigsten Aspekte der KI-Verordnung geführt. Den Abschluss des eLearnings bildet ein Test mit 10 Fragen, um den Lernerfolg zu belegen.